Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Stand:
Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben.

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Termine

  • Mittwoch, 29. Juli 2020
    Wir klagen
    Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Nürnberg ein
  • Mittwoch, 9. September 2020
    Registereröffnung
    Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen.
  • Montag, 9. November 2020
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Donnerstag, 12. Mai 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Freitag, 13. Mai 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Dienstag, 24. Oktober 2023
    Zweite mündliche Verhandlung
    Die zweite mündliche Verhandlung fand am 24.10.2023 statt.
  • Mittwoch, 28. Februar 2024
    Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Urteil
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Mittwoch, 6. März 2024
    Revisionsverfahren
    vzbv und die Sparkasse Nürnberg legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    BGH erlässt Urteil
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.


Häufig gestellte Fragen

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll feststellen, dass die Sparverträge nicht ordentlich gekündigt werden können.

Außerdem soll festgestellt werden, dass die von der Sparkasse Nürnberg verwendete Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. Dabei soll das Gericht auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss. Zuletzt soll das Gericht feststellen, dass die Sparkasse sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen kann.

Was bedeutet das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts?

Das Urteil vom 28. Februar 2024 gibt der Klage in entscheidenden Punkten Recht. Es stellt klar, dass die Sparkasse Nürnberg Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Die Richter:innen des Bayerischen Obersten Landesgerichts wichen bei der Berechnungsmethode allerdings teilweise von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lässt das Urteil deshalb vom BGH überprüfen. Das Verfahren läuft weiter. Mehr dazu lesen Sie in unserer Meldung zum Urteil.

Was muss ich jetzt unternehmen?

Verbraucher:innen die sich wirksam im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, müssen jetzt nichts unternehmen. Ihre Ansprüche auf Zinsnachberechnung verjähren nicht. Über Neuigkeiten und Termine informiert unser News-Alert.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 28. Februar 2024 geurteilt. Dieses Urteil lässt der vzbv und die Gegenseite vom Bundesgerichtshof überprüfen. Möglicherweise wird das Verfahren dann an das Bayerische Oberste Landesgericht zurückverwiesen. Wir können nicht einschätzen, wie lange das Verfahren insgesamt noch dauern wird. Ein endgültiges Urteil wird es voraussichtlich nicht vor 2025 geben.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Das Register wurde am 12. Mai 2022 geschlossen.

Worum geht es?

Die Sparkasse Nürnberg hat Ihren Kunden seit den 1990er-Jahren Prämiensparverträge namens „Prämiensparen flexibel“ angeboten. Dabei sollten die Sparer nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern zusätzlich auch eine attraktive jährliche Prämie. Viele Verbraucher schlossen diese Verträge ab und vertrauten der Sparkasse ihre Ersparnisse an.

Im Jahr 2019 begann die Sparkasse Nürnberg diese Verträge unter Berufung auf die Niedrigzinsphase zu kündigen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale erfolgte jedoch ein Teil dieser Kündigungen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Sparkasse ihren Kunden während der Laufzeit der Sparverträge zu wenig Zinsen gezahlt hat.

Die Sparkasse hat weder die Kündigungen zurückgenommen, noch den Kunden die zu wenig gezahlten Zinsen erstattet. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben, um allen betroffenen Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.


Aktuelle Meldung zur Klage

Sparkasse Nürnberg: vzbv wird Urteil prüfen lassen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zu den Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg geurteilt: Die Sparkasse Nürnberg hat Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet. Das Gericht wich bei der Berechnungsmethode von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lässt das Urteil deshalb vom BGH prüfen.

Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu dem Klageverfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern an ihrem Infotelefon zum Ortstarif. Zu erreichen ist dieses dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.