Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Stand:
Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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Termine

  • Mittwoch, 1. Juli 2020
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Saalesparkasse beim OLG Naumburg ein.
  • Freitag, 18. September 2020
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Montag, 16. November 2020
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Montag, 16. November 2020
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Dienstag, 17. November 2020
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. Das Oberlandesgericht folgte in weiten Teilen den Anträgen des vzbv. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Zweiter Gerichtstermin
    Heute findet der zweite Gerichtstermin statt.
  • Mittwoch, 8. Februar 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt.
  • Mittwoch, 15. März 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Dienstag, 9. Juli 2024
    Bundesgerichtshof (BGH) urteilt
    Der Bundesgerichtshof entscheidet endgültig über die Klage. Er bestätigt das Urteil des OLG Naumburg. Betroffenen stehen Ansprüche auf Zinsnachzahlung zu.


Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ergebnis des Klageverfahrens?

Die Saalesparkasse hat die Zinsen, die den Sparer:innen zustehen, falsch berechnet. Das Gericht hat festgelegt, wie die Zinsen hätten berechnet werden müssen. Daraus ergeben sich Nachzahlungsansprüche der Verbraucher:innen. Nähere Informationen zum Urteil des Bundesgerichtshofs finden Sie in unserer News.

Wie hoch sind die Zinsansprüche?

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig werden den Betroffenen aber vierstellige Summen zustehen.

Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Wie gehe ich nun weiter vor?

Lesen Sie dazu bitte die „Fragen und Antworten“  der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.


Aktuelle Meldung zur Klage

BGH schafft Klarheit für Prämiensparer

Im Streit um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute eindeutige Vorgaben gemacht. In dem Urteil über die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse hat er den Referenzzins, den das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt hatte, bestätigt. Sparer:innen können die ihnen zustehenden Zinsen von der Sparkasse einfordern.

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.