Alle Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie.
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Kann ich mich noch für die Klagen anmelden?

Sie können sich nicht mehr für die Klagen gegen primastrom und voxenergie anmelden. Der vzbv hat die Verfahren nach einem außergerichtlichen Vergleich beendet. Aber: Auch wenn Sie sich nicht teilgenommen haben, können Sie profitieren. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Worum ging es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen hatten sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv hat gegen primastrom und voxenergie geklagt, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

Welche Ziele verfolgten die Klagen?

Mit den Klagen sollte verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben. Auch ohne eine gerichtliche Bestätigung konnte der vzbv durch einen Vergleich faire Konditionen für Kund:innen erreichen. Er hat die Klagen daraufhin zurückgenommen.

Was ist das Ergebnis der Klagen gegen primastrom und voxenergie?

Der vzbv hat sich umfassend mit primastrom & voxenergie verglichen und so eine schnelle und für die betroffenen Verbraucher:innen sehr vorteilhafte Lösung gefunden. Details zu den Vergleich und wie Sie davon profitieren können, finden Sie auf der Seite zum Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Ihre Verbraucherzentrale vor Ort berät Sie bei individuellen Problemen, insbesondere

  • bei Fragen zu Abrechnungen oder
  • wie Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag durch Widerruf oder Kündigung beenden können.

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen für die Rechnungskorrektur und Auszahlung von Guthaben überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.

Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.