Workshop: Wer weiß was - spielerisch den Umgang mit Geld lernen

Stand:
Buchen Sie unser Workshop Angebot: wer weiß was – spielerisch den Umgang mit Geld lernen, wenn Sie mit Ihrer Lerngruppe den Umgang mit dem ersten eigenen Geld mit unserer Expertise thematisieren und vertiefen möchten.

Wir spielen das große Würfelspiel (2x2 Meter) mit Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 9. Die Teilnehmer werden in vier Gruppen aufgeteilt. Ein Würfel entscheidet, wie viele Felder eine Gruppe vorangehen darf. Während des Spielverlaufs diskutieren die Gruppen und beantworten Fragen aus den Themenfeldern Recht, Finanzen, Versicherungen und Digitales. Auf besonderen Psst…-Feldern dürfen alle mitspielen. Hier geht es darum, einen Begriff zu erklären, den die Mitspieler erraten müssen. Gewonnen hat die Gruppe, die als erstes im Ziel ist.

Wir spielen das Spiel am Ende eines Projekttages zum Umgang mit dem ersten eigenen Geld. Wir kommen damit aber auch gerne in Klassen, die sich bereits im Verbraucherbildungsunterricht mit den genannten Themen auseinandergesetzt haben.  

 

Zielgruppe: ab 9. Klasse; Sek. II; junge Erwachsene und Berufsstarter

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten Spiel

Themengebiet: Finanzen

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

Off
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.