Workshop: Versicherungen für junge Menschen

Stand:
Buchen Sie unser Workshop Angebot Versicherungen für junge Menschen, wenn Sie mit Ihrer Lerngruppe durch den Versicherungsdschungel mit unserer Unterstützung durchsteigen möchten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen das Grundprinzip von Versicherungen kennenlernen. Erfahren, dass in verschiedenen Lebenslagen unterschiedliche Versicherungen in Betracht kommen. Beispielhaft lernen, welche Kriterien beim Abschluss von Versicherungsverträgen wichtig sind und einen Eindruck davon bekommen, wie und wo sie sich so informieren können, dass sie später eigenständig Versicherungsverträge abschließen können. Dabei werden folgende Inhalte besprochen:

  • Was sind Versicherungen eigentlich?
  • Warum brauche ich überhaupt Versicherungen?
  • Das GAU-Prinzip
  • Was sind die Interessen der Anbieter?
  • Was sind meine Interessen und wie bekomme ich die notwendigen Informationen
  • Im Überblick: Welche Versicherungen sind wichtig?
  • Vertiefung: Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Welche Versicherungen sind überflüssig?
  • Gilt für alle Menschen das Gleiche? Sinnvolle Versicherungen in verschiedenen Lebenslagen

 

Zielgruppe: Abschlussklassen; Sek. II; junge Erwachsene und Berufsstarter

Zeitlicher Umfang: 120 Minuten

Themengebiet: Finanzen

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

Off
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.