Workshop: Multiplikatorschulungen

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Buchen Sie ein individuell erstelltes Workshop Angebot in Schleswig-Holstein für ihr Team oder Kollegium.

Sie möchten gerne unsere Materialien einsetzen oder Neues von der Verbraucherzentrale kennenlernen? Jedes Jahr stellen Sie aufs Neue fest, dass Ihre Lerngruppe Informationsbedarf zum Thema Finanzen, Versicherungen oder Verträge hat, den Sie mit nur solidem Halbwissen bedienen können?

Gerne organisieren wir einen Workshop speziell für Ihre Bedürfnisse und Themen. Ob digital oder in Präsenz – wir passen uns Ihren Umständen an und schauen in einem gemeinsamen Vorgespräch, bei welchen Themen Sie Prioritäten setzen wollen. So ist zu den genannten Themen auch eine Unterstützung von Vorhabenwochen, Lehrkräftefortbildungen oder Schulentwicklungstagen möglich.

 

Zielgruppe: Multiplikatoren, Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Zeitlicher Umfang: individuell

Themengebiet: Finanzen, Versicherungen, Verträge, Studienfinanzierung, (erste) eigene Wohnung; Die Banktour; Verträge und Verbraucherschutz; das WeltFAIRteilungsspiel (Weg eines Smartphones)

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.