Veranstaltungen

Stand:
Hier finden Sie Veranstaltungen aus dem Projekt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen.
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Das Team des Projekts arbeitet an den Standorten Höxter, Weiden, Düsseldorf und München und bietet in der Umgebung und auch bundesweit verschiedene Veranstaltungsformate an. In Ideenwerkstätten beispielsweise werden jungen Menschen für Verbraucherthemen sensibilisiert und können gleichzeitig ihre Interessen, Probleme und Vorschläge für zielgruppengerechte Maßnahmen einbringen.

Aktuelle Info-Veranstaltungen in der Modellregion Höxter:

  • weitere Veranstaltungen sind in Planung!

 

Bei Interesse oder Nachfragen, wenden Sie sich gern an das Team der Modellregion Höxter unter
junge-verbraucher@verbraucherzentrale.nrw

 

Übergeordnete Veranstaltungen:

  • 10. Juni 2024: Bundesministerin Steffi Lemke überreicht Preise für den Ideenwettbewerb "landgemacht!" - die Pressemitteilung zur Veranstaltung finden Sie hier.
  • 14. Juni 2023: Digitales Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Thema "Wie kann Verbraucher*innenbildung für Jugendliche gelingen?" unseres Kooperationspartners IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) - eine Dokumentation finden Sie hier.
  • 21. März 2023: Auftaktveranstaltung des Projekts zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Berlin. Lesen Sie hier die Pressemitteilung zur Veranstaltung.

 

Bei Interesse an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich gerne an unser Team unter
junge-verbraucher@vzbayern.de

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+).

Förderhinweis BMUV

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.