Presse- und Infoportal

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Hier finden Sie Informationen und Veröffentlichungen aus dem Projekt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen.
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Im Projekt VLJM arbeiten Jurist:innen, Kommunikationsexpert:innen und Bildungsprofis zusammen an neuen Wegen um junge Menschen in ländlichen Regionen für Verbraucherthemen zu sensibilisieren. Wir stehen für Anfragen aus Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen und weiteren Kooperationspartnern gerne zur Verfügung.

Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an unser Team unter junge-verbraucher@vzbayern.de

Allgemeine Informationen:

 

Presseveröffentlichungen:

  • 21. Januar 2025: Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Fitness-Studio-Checks.
  • 04. Dezember 2024: Pressemitteilung "Wie gelingt Verbraucherschutz für junge Menschen auf dem Land? Zwischenbilanz des Projekts VLJM"
  • 11. Juni 2024: Pressemitteilung zur Preisverleihung des Ideenwettbewerbs "Landgemacht!" am 10. Juni 2024 in Berlin.
  • 07. März 2024: Pressemitteilung zum Finale des Ideenwettbewerbs "Landgemacht!"
  • 28. September 2023: Pressemitteilung zum Auftakt des bundesweiten Ideenwettbewerbs für mehr Verbraucherschutz „Landgemacht!“
  • 14. Juni 2023: Digitales Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Thema "Wie kann Verbraucher*innenbildung für Jugendliche gelingen?" unseres Kooperationspartners IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) - eine Dokumentation finden Sie hier.
  • 21. März 2023: Auftaktveranstaltung des Projekts zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Berlin. Lesen Sie hier die Pressemitteilung zur Veranstaltung.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+).

Förderhinweis BMUV

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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