Unterrichtsmaterial "Institutionen des Verbraucherschutzes"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter, in der sich die Schülerinnen und Schüler mit der Art, den Aufgaben und Zielen zentraler Institutionen des Verbraucherschutzes beschäftigen. Zugleich verbindet das Material Verbraucherbildung mit Demokratiebildung bzw. politischer Bildung.
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In dieser Unterrichtseinheit im Fach AES beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Leitperspektive Verbraucherbildung mit der Art, den Aufgaben und Zielen zentraler Institutionen des Verbraucherschutzes.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Zusatzmaterial
Infografik: Institutionen des Verbraucherschutzes
Artikel: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Podcast: Wie funktioniert die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale?
Artikel: Wie funktioniert die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale?

Stadtrallyeangebot für Schulklassen zum Kennenlernen der Verbraucherzentrale und ihrer Tätigkeitsbereiche: Stadtrallyes der Verbraucherzentrale

 

Passende Erklärvideos zum Download
Die Videos können ergänzend zu den Informationstexten im Unterrichtsmaterial genutzt werden.
Hinweis: Unsere Videos dürfen von Lehrkräften für den Schuluntericht kostenfrei genutzt werden. Sie dürfen die Videos herunterladen und diese Ihren Schülerinnen und Schülern über Lernplattformen oder per E-Mail zugänglich machen.

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Erklärvideos zum Download
(Rechtsklick, Ziel speichern unter...)

  1. Erklärvideo: Übersicht der Institutionen des Verbraucherschutzes
  2. Erklärvideo: Die Verbraucherzentrale BW
  3. Erklärvideo: Aufsichtsbehörden
  4. Erklärvideo: Die Schlichtungsstellen

 

Die Erklärvideos auf YouTube:
Zur Playlist: Institutionen des Verbraucherschutzes
(Mit dem Klicken auf den Link und der Weiterleitung zu YouTube können Daten an YouTube übermittelt werden, zu deren Art, Umfang und Verwendungszweck wir keine Auskünfte geben können.)

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.4 Konsum
3.1.4.5 Verbraucherschutz

Inhaltliche Kompetenzen
(3) Ausgewählte Verbraucherschutzinstitutionen recherchieren und deren Zielsetzungen beschreiben (G-Niveau)
(3) Verbraucherschutzinstitutionen recherchieren und deren Zielsetzungen darstellen (M-Niveau)
(3) Verbraucherschutzinstitutionen recherchieren und deren Zielsetzungen anderen erklären (E-Niveau)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – G, M und E

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde bzw. 2 Schulstunden wenn eine Präsentation als Zusatzaufgabe gehalten werden soll (E-Niveau).

Benötigtes Material
Internetanschluss, Tablets oder Computer, Präsentationsfläche (Beamer, interaktiver Bildschirm/Tafel, Plakate,...)

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.