Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Abhilfeklage
Gerichts-Aktenzeichen
9 VKI 1/24
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

SSS-Software Special Service GmbH
Amselweg 40
56593 Horhausen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum