Klage gegen Zalando

Intransparente Bedingungen für Geschenkgutschein. Geltendmachung von Mahngebühren, die in der genannten Höhe nicht entstanden sind. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
5 U 61/24
Zuständiges Gericht
Kammergericht Berlin
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Zalando SE & Zalando Payments GmbH
Valeska-Gert-Straße 5 & Hedwig-Wachenheim-Straße 7
10243 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte beim Kauf von Geschenkgutscheinen die Bedingungen, unter denen der Geschenkgutschein für einen Kauf nicht genutzt werden kann, nicht transparent angibt, darüber hinaus in Bezug auf die angeblich geltenden Bedingungen für den Einsatz eines solchen Gutscheins irreführende Angaben macht und schließlich Verbraucher mit „Mahngebühren“ in nicht entstandener Höhe überzieht.

Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 09.10.2024 die Anbieter antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 09.10.2024 (Az. 101 O 17 / 24) die Anbieter antragsgemäß verurteilt. Die Gegenseite hat gegen das Urteil Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt (Az. 5 U 61/24)