Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen nicht hinreichend transparent darüber informiert, ob und wie sie die Echtheit von Kundenbewertungen sicherstellt, die sie auf ihrer Website veröffentlicht hat.
Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte beim Online-Vertrieb ihrer Dienstleistungen und Waren gegen zwingende fernabsatzrechtliche Informationspflichten u.a. zum Bestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts sowie gegen die gesetzlichen Vorgaben zur sog. „Button-Lösung“ verstößt.
Schließlich wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte in Vertragsverhältnissen mit Verbraucher:innen formularvertraglich eine Verpflichtung zur Leistung eines pauschalierten Schadensersatzes i.H.v. 5,00 € vereinbart, ohne den Verbraucher:innen den Nachweis eines geringeren Schadens zu gestatten.