Abbuchung ohne Autorisierung sowie Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Lebensmittel und überhöhte „Mahngebühren“ / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Belieferung von Lebensmitteln grundlegende Verbraucherschutzvorschriften verletzt, nämlich
ohne Autorisierung des Verbrauchers Abbuchungen vornimmt,
Verbraucher zur Bezahlung nicht bestellter Lebensmittel auffordert und
an Verbraucher Zahlungsaufforderungen versendet und dabei überhöhte Mahnkosten geltend macht.
Das Landgericht Berlin II (Az. 91 O 5/25) hat die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.