Klage gegen Deutsche Bank AG c/o Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
Im Rahmen einer beauftragten Kontowechselhilfe ist die Überweisung eines Guthabens auf das neue Konto fristgerecht auszuführen. Eine unberechtigte „Sperrung“ des Girokontos verstößt gegen die sich aus dem Girokontenvertrag ergebenden Pflichten (Urteil ergangen, nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten eines Verbrauchers, der bei der Beklagten ein Girokonto unterhält, unberechtigterweise das Konto des Verbrauchers „sperrt“, diesen also vom Zugriff auf das Kontoguthaben abhält. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte im Rahmen eines gewünschten Kontowechsels zu einem anderen Bankinstitut nicht binnen der dafür bestimmten Frist nicht die gesetzlich geforderte Kontowechselhilfe gewährt.
Wir haben gegen das Urteil des LG Frankfurt am Main (3-08 O 567/23) Berufung beim OLG Frankfurt am Main eingelegt.