Klage gegen Deutsche Bank AG c/o Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG

Kontowechselhilfe / Urteil ergangen, Klage abgewiesen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 181/24
Zuständiges Gericht
OLG Frankfurt am Main
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Deutsche Bank AG c/o Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
Bundeskanzlerplatz 6
53113 Bonn
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten eines Verbrauchers, der bei der Beklagten ein Girokonto unterhält, unberechtigterweise das Konto des Verbrauchers „sperrt“, diesen also vom Zugriff auf das Kontoguthaben abhält. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte im Rahmen eines gewünschten Kontowechsels zu einem anderen Bankinstitut nicht binnen der dafür bestimmten Frist die gesetzlich geforderte Kontowechselhilfe gewährt. Die Klage der Verbraucherzentrale wurde sowohl erstinstanzlich als auch zweitinstanzlich abgewiesen (LG Frankfurt am Main, Az. 3-08 O 567/23 sowie Oberlandesgericht Frankfurt, A.Z. 6 U 181/24). Die Revision wurde dabei nicht zugelassen. 

Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 66/25) eingelegt.