AlleAktien muss seine Werbung und Internetauftritt verändern

Stand:
LG Regensburg, Versäumnisurteil vom 05.09.2023, 2 HK O 1083/23

Insgesamt wurde dem Anbieter die von der Verbraucherzentrale beanstandete Werbepraxis zu Gunsten der Verbraucher:innen verboten.
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Unter anderem hat der Anbieter Verbraucher:innen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken E-Mails geschickt. Darin hat er ferner behauptet, es handele sich um die „letzte Chance“, um sich einen bestimmten Preis zu sichern. Außerdem warb er ohne weitere Erläuterung mit einer positiven Erwähnung in „führenden Zeitungen“ und hielt die gesetzlichen Vorgaben zum Bestellbutton nicht ein.  Schließlich wurden auch eine Klausel, die den Anbieter zu einer Vertragsstrafe berechtigen soll sowie die Widerrufsbelehrungvom Landgericht für unwirksam erklärt.

Zunächst haben wir AlleAktien abgemahnt und aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da der Anbieter sich geweigert hat, haben wir beim Landgericht Regensburg Klage eingereicht. Da der Anbieter sich gegen die Klage nicht verteidigt hat, wurde seitens des Gerichts ein Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Regensburg vom 05.09.2023 (2 HK O 1083/23)

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.