AlleAktien muss seine Werbung und Internetauftritt verändern

Stand:
LG Regensburg, Versäumnisurteil vom 05.09.2023, 2 HK O 1083/23

Insgesamt wurde dem Anbieter die von der Verbraucherzentrale beanstandete Werbepraxis zu Gunsten der Verbraucher:innen verboten.
Off

Unter anderem hat der Anbieter Verbraucher:innen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken E-Mails geschickt. Darin hat er ferner behauptet, es handele sich um die „letzte Chance“, um sich einen bestimmten Preis zu sichern. Außerdem warb er ohne weitere Erläuterung mit einer positiven Erwähnung in „führenden Zeitungen“ und hielt die gesetzlichen Vorgaben zum Bestellbutton nicht ein.  Schließlich wurden auch eine Klausel, die den Anbieter zu einer Vertragsstrafe berechtigen soll sowie die Widerrufsbelehrungvom Landgericht für unwirksam erklärt.

Zunächst haben wir AlleAktien abgemahnt und aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da der Anbieter sich geweigert hat, haben wir beim Landgericht Regensburg Klage eingereicht. Da der Anbieter sich gegen die Klage nicht verteidigt hat, wurde seitens des Gerichts ein Versäumnisurteil erlassen. 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Regensburg vom 05.09.2023 (2 HK O 1083/23)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.