Unzulässige Behauptung beim Verkauf von Schuhen

Stand:
LG Darmstadt, Urteil vom 19.04.2023, 16 O 2/23

Linderung von Gelenkschmerzen durch Schuhwerk: Unzulässige Behauptung, wenn die angebotenen Schuhe eine solche Wirkungsweise nicht haben.
Off

Ein Anbieter von Gummischuhen hat seine „Schlappys“ damit beworben, dass diese Fuß- und Gelenkschmerzen lindern und eine sofortige Erleichterung für schmerzende Füße, Knöchel, Knie und Hüfte bewirken, obwohl die angebotenen Schuh eine solche Wirkweise nicht haben.

Von dem Anbieter werden die Schuhe mit einem unmittelbaren Behandlungserfolg beworben. Der Hersteller selbst behauptet im Gegensatz zu dem Anbieter nicht, dass die weichen Gummischuhe irgendeine therapeutische Wirkung haben. Der Anbieter hat vielmehr versucht die aus China importierten Gummischuhe mit einer dreisten Verbrauchertäuschung zu vermarkten.

Im Gerichtsverfahren hat der abgemahnte Anbieter die Klaganträge anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil vom Landgericht Darmstadt, Az. 16 O 2/23 erlassen wurde.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Darmstadt vom 19.4.2023 (16 O 2/23)

Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.