Rechtswidrige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln sind rechtswidrig. Drei der beanstandeten Klauseln befanden sich in einem Kundenvertrag, die weiteren rechtswidrigen Klauseln wurden im Internet in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorgehalten.
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Die Top Fin 7 GmbH aus der Schweiz hat im Rahmen ihres Internetauftrittes und im Rahmen eines Kundenvertrages verschiedene Klauseln verwendet, die von der Verbraucherzentrale als rechtswidrig beanstandet wurden. Die Klauseln hielten einer rechtlichen Inhaltskontrolle, die nach deutschem Recht vorzunehmen war, da sich die Beklagte an Verbraucher aus Deutschland wandte, nicht stand.

  • Weil die Top Fin 7 GmbH nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Das Landgericht hat am 28.09.2023 ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen.
  • Mit dem Versäumnisurteil wurde der Beklagten untersagt rechtswidrige Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages (ohne Rechtsberatung) zur sukzessiven Regulierung von Verbindlichkeiten/Schulden im Fernabsatz zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen.

Zum Volltext der Entscheidung

Versäumnisurteil des LG Stuttgart vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Ein Paar prüft die Rechung

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