Rechtswidrige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln sind rechtswidrig. Drei der beanstandeten Klauseln befanden sich in einem Kundenvertrag, die weiteren rechtswidrigen Klauseln wurden im Internet in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorgehalten.
Off

Die Top Fin 7 GmbH aus der Schweiz hat im Rahmen ihres Internetauftrittes und im Rahmen eines Kundenvertrages verschiedene Klauseln verwendet, die von der Verbraucherzentrale als rechtswidrig beanstandet wurden. Die Klauseln hielten einer rechtlichen Inhaltskontrolle, die nach deutschem Recht vorzunehmen war, da sich die Beklagte an Verbraucher aus Deutschland wandte, nicht stand.

  • Weil die Top Fin 7 GmbH nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Das Landgericht hat am 28.09.2023 ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen.
  • Mit dem Versäumnisurteil wurde der Beklagten untersagt rechtswidrige Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages (ohne Rechtsberatung) zur sukzessiven Regulierung von Verbindlichkeiten/Schulden im Fernabsatz zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen.

Zum Volltext der Entscheidung

Versäumnisurteil des LG Stuttgart vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.