Preiserhöhungsankündigung nicht rechtzeitig erfolgt - Urteil rechtskräftig

Stand:
Voxenergie hat sich bei der Ankündigung der Strompreisehöhung nicht an die gesetzlichen Fristen gehalten und den Strompreis trotzdem erhöht.
Off

Der Anbieter hat die Strompreise ohne die fristgemäße Ankündigung erhöht. Zudem wurden Abschlagszahlungen nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch der Verbraucherin berechnet. Und zu guter Letzt wurde die Beendigung des Vertrages durch das Sonderkündigungsrecht später festgesetzt, als das gesetzlich vorgesehen ist, nämlich nicht zum Zeitpunkt der Erhöhung sonder deutlich danach.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Voxenergie abgemahnt, da es sich um klare Rechtsverstöße gehandelt hat und die Rechtslage eindeutig ist. Da keine Reaktion erfolgte wurde Klage eingereicht. Auch hierauf hat Voxenergie nicht reagiert, so dass durch das Landgericht Berlin II ein Versäumnisurteil erlassen wurde. Im Rahmen des Versäumnisurteils wurde der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.


Zum Volltext der Entscheidung

LG Berlin II, Urteil vom 17.05.2024 (93 O 91/23)

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.