Pauschalierte Schadensersatzansprüche eines Mobility-Sharing-Anbieters

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 14.12.2022, 12 O 6239/22

Nicht hinreichend bestimmte und pauschalisierte Ansprüche, ohne Möglichkeit der Schadensabwendung in AGB sind unwirksam.
Off

Die Verbraucherzentrale beanstandete die gegenüber Verbraucher:innen verwendete Allgemeinen Vermietungsbedingungen der Sixt GmbH & Co. Autovermietung GmbH, eines Fahrzeug-Sharing Anbieters. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen legte die Anbieterin sogenannte Service-Gebühren fest, beispielsweise für verspätete Rückgabe des Fahrzeuges oder Verlust des Ladekabels und Weitergabe von Zugangsdaten.  Den Verbraucher:innen wurde aber keine Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.

Weil die Sixt GmbH & Co. Autovermietung GmbH nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir am 27.05.2022 Klage beim Landgericht München I eingereicht. Der Anbieter erkannte die geltend gemachten Unterlassungsansprüche vor dem Landgericht München I an.
Ohne mündliche Verhandlung erging am 14.12.2022 unter dem Aktenzeichen 12 O 6239/22 ein Anerkenntnisurteil.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München vom 14.2.2022 (Az. 12 O 6239/22)

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.