Pauschale Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschlag unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 11.05.2010 (8 O 381/09)
Off

Eine pauschale geforderte Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschläge, ohne dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Dortmund in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Medion AG entschieden.

Das Gericht hielt die von der Beklagten im Kostenvoranschlagsformular verwendete Klausel "Wird die Reparatur gemäß Kostenvoranschlag nicht durchgeführt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,00 € inkl. Mehrwertsteuer, zahlbar per Nachnahme. Die Bearbeitungsgebühr fällt auch an, wenn der von ihnen beschriebene Fehler nicht gefunden werden kann, der Reparaturauftrag vor Durchführung von ihnen storniert wird oder das Gerät auf ihren Wunsch entsorgt wird." für unwirksam. Die Klausel verstößt nach Ansicht der Richter gegen § 309 Nr. 5b BGB.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Dortmund vom 11.05.2010 (8 O 381/09).pdf

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.