Irreführung bei Herausstellung des Ratenpreises gegenüber dem Endpreis

Stand:
LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09)
Off

Mit der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angegriffenen Werbung wird versucht, den tatsächlichen Preis für Polstermöbel zu verschleiern, indem blickfangmäßig die einzelne Rate pro Monat herausgestellt wird. So urteilte das Landgericht Leipzig nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Multipolster GmbH & Co. Handels KG.

Im Prospekt hatte Multipolster mit dem Ratenpreis pro Monat groß geworben, um im daneben stehenden Kleingedruckten auf den tatsächlich anfallenden Endpreis hinzuweisen. Dies hielten die Richter für irreführend und sahen darin zudem einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, nach der ein Endpreis anzugeben ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09).pdf

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.