Irreführung bei Herausstellung des Ratenpreises gegenüber dem Endpreis

Stand:
LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09)
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Mit der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angegriffenen Werbung wird versucht, den tatsächlichen Preis für Polstermöbel zu verschleiern, indem blickfangmäßig die einzelne Rate pro Monat herausgestellt wird. So urteilte das Landgericht Leipzig nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Multipolster GmbH & Co. Handels KG.

Im Prospekt hatte Multipolster mit dem Ratenpreis pro Monat groß geworben, um im daneben stehenden Kleingedruckten auf den tatsächlich anfallenden Endpreis hinzuweisen. Dies hielten die Richter für irreführend und sahen darin zudem einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, nach der ein Endpreis anzugeben ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.