Irreführende Widerrufsbelehrung

Stand:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.
Off

Hört man sich Widerrufsbelehrung des Anbieters an, so kann man den Eindruck gewinnen, dass der Widerruf womöglich nur wirksam sein soll, wenn man Widerruf einlegt und die Ware ausreichend frankiert an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das ist aber gesetzlich so nicht vorgesehen. Der Widerruf wird allein durch die fristgemäße Widerrufserklärung, die keiner Form bedarf, wirksam. Zwar kann der Anbieter im Rahmen des Widerrufsverfahren die Übernahme der Rücksendekosten durch die Verbraucher:innen verlangen, muss das aber bereits in der Widerrufsbelehrung seinen Kund:innen mitteilen.

Wir haben die Mönchshofer AG abgemahnt und aufgefordert uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da die Firma sich geweigert hat, haben wir am Landgericht Oldenburg Klage erhoben.  Kurz vor der Hauptverhandlung hat die Mönchshofer AG ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht hat dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Weitere Informationen rund um die Mönchshofer AG und Tipps für Betroffene finden Sie hier: Telefonabzocke durch Bonafair und Mönchshofer

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Oldenburg vom  11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.