Irreführende Widerrufsbelehrung

Stand:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.
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Hört man sich Widerrufsbelehrung des Anbieters an, so kann man den Eindruck gewinnen, dass der Widerruf womöglich nur wirksam sein soll, wenn man Widerruf einlegt und die Ware ausreichend frankiert an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das ist aber gesetzlich so nicht vorgesehen. Der Widerruf wird allein durch die fristgemäße Widerrufserklärung, die keiner Form bedarf, wirksam. Zwar kann der Anbieter im Rahmen des Widerrufsverfahren die Übernahme der Rücksendekosten durch die Verbraucher:innen verlangen, muss das aber bereits in der Widerrufsbelehrung seinen Kund:innen mitteilen.

Wir haben die Mönchshofer AG abgemahnt und aufgefordert uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da die Firma sich geweigert hat, haben wir am Landgericht Oldenburg Klage erhoben.  Kurz vor der Hauptverhandlung hat die Mönchshofer AG ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht hat dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Weitere Informationen rund um die Mönchshofer AG und Tipps für Betroffene finden Sie hier: Telefonabzocke durch Bonafair und Mönchshofer

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Oldenburg vom  11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.