Irreführende Werbung mit amtlich aussehenden Schreiben

Stand:
LG Hamburg vom 17.12.2010 (406 O 130/10)
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Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Emporium Merkator Münzhandelsgesellschaft mbH mit den von ihr verschickten Werbeschreiben einen amtlichen Charakter vortäuscht. Dies sei mit dem Irreführungsverbot aus § 5 Absatz 1 UWG nicht vereinbar.

Der Verbraucher, der diese Werbung erhält, sei gezwungen, sich damit auseinander zu setzen, so das Gericht. Die gesamte Aufmachung der Werbung suggeriere jedoch, die Emporium Merkator Münzhandelsgesellschaft sei autorisiert, Münzen im staatlichen Auftrag zu vertreiben. Es werde hingegen nicht ausreichend deutlich, dass ein Vertrag erst mit der Rücksendung des "Rückbestätigungsscheins" zustande kommen solle, so die Richter.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.