Informationsverpflichtungen beim Mobilfunkvertrag

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.12.2022, 103 O 25/22

Ein telefonischer Vertragsabschluss stellt hohe Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und die Einbeziehung von AGB.
Off

Der primastrom GmbH, die unter anderem als Mobilfunkanbieter agiert, hat  Verbraucher:innen am Telefon Mobilfunkanträge angeboten, ohne gleichzeitig umfassend über das Widerrufsrecht zu informieren und ohne ein Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen.
Die Anbieterin hatte weiter behauptet, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten würden, ohne, dass diese den Verbraucher:innen in Textform zur Verfügung gestellt wurden. Die Anbieterin hatte weiter in der Auftragsbestätigung auf eine Seite im Internet hingewiesen, unter der die AGB abgerufen werden könnten. Diese Behauptung war unzutreffend.

Die primastrom GmbH gab die angeforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.
Das Landgericht hat am 13.12.2022 ein entsprechendes Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Berlin vom 13.12.2022 (Az. 103 O 25/22)

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.