Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

Stand:
LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23, nicht rechtskräftig

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Off

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH hatte einen Verbraucher angeschrieben und diesem gegenüber behauptet, die Testmitgliedschaft der Auslands-Kranken- und Rückholversicherung sei weder widerrufen, noch gekündigt worden. Somit hätte die FASI GmbH davon ausgehen müssen, dass ein weiterer Versicherungsschutz gewünscht wird. Dem Lastschrifteinzug sei zu Unrecht widersprochen worden, da die Kündigung vergessen worden sei. Allerdings hatte der Verbraucher den Versicherungsvertrag überhaupt nicht abgeschlossen und in einer nicht veranlassten Rücklastschrift ist keine konkludente Annahme eines Vertrages zu sehen.

Nach erfolgloser Abmahnung haben wir Klage beim Landgericht Limburg eingereicht. Das Landgericht Limburg hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Zusendung einer unberechtigten Zahlungsaufforderung mit der darin enthaltenen unwahren Angabe, es sei ein Vertrag geschlossen worden, geeignet ist einen Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Eine solche geschäftliche Handlung ist irreführend und unzulässig. Das Landgericht hat auch hervorgehoben, dass Schweigen eines Verbrauchers bzw. die Nichtvornahme einer Handlung, in diesem Falle der nicht erfolgte Widerspruch gegen die zu Unrecht vorgenommenen Abbuchungen, keine Willenserklärung und damit keine Vertragsannahme darstelle.

Zum Volltext der Entscheidung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023 (AZ 5 O 8/23), nicht rechtskräftig

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.