Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

Stand:
LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Off

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH hatte einen Verbraucher angeschrieben und diesem gegenüber behauptet, die Testmitgliedschaft der Auslandskranken- und Rückholversicherung sei weder widerrufen, noch gekündigt worden. Somit hätte die FASI GmbH davon ausgehen müssen, dass ein weiterer Versicherungsschutz gewünscht wird. Dem Lastschrifteinzug sei zu Unrecht widersprochen worden, da die Kündigung vergessen worden sei. Allerdings hatte der Verbraucher den Versicherungsvertrag überhaupt nicht abgeschlossen und in einer nicht veranlassten Rücklastschrift ist keine konkludente Annahme eines Vertrages zu sehen.

Nach erfolgloser Abmahnung haben wir Klage beim Landgericht Limburg eingereicht. Das Landgericht Limburg hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Zusendung einer unberechtigten Zahlungsaufforderung mit der darin enthaltenen unwahren Angabe, es sei ein Vertrag geschlossen worden, geeignet ist einen Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Eine solche geschäftliche Handlung ist irreführend und unzulässig. Das Landgericht hat auch hervorgehoben, dass Schweigen eines Verbrauchers bzw. die Nichtvornahme einer Handlung, in diesem Falle der nicht erfolgte Widerspruch gegen die zu Unrecht vorgenommenen Abbuchungen, keine Willenserklärung und damit keine Vertragsannahme darstelle.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufung der Beklagten deutlich zurückgewiesen. Die Beklagte habe eine eindeutige Rechtslage behauptet, nämlich eine unzweifelhaft einklagbare Zahlungsverpflichtung. Eine solche Feststellung ist irreführend, wenn sie unzutreffend ist.

Zum Volltext der Entscheidung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023 (AZ 5 O 8/23)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023 (Az. 6 U 217/23)
 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.