Ersatzempfängerklauseln, die keine konkreten Kriterien für die Auswahl der Ersatzperson nennen, sind unwirksam

Stand:
OLG Düsseldorf vom 10.04.2014 (I-6 U 132/13)
LG Düsseldorf vom 25.09.2013 (12 O 430/12)
Off

Klauseln, die einen Paketdienst dazu ermächtigen, an eine vom Zusteller auszuwählende Ersatzperson zuzustellen, ohne überprüfbare Kriterien für die Auswahl des Ersatzempfängers zu nennen, sind unwirksam. Dies hat das OLG Düsseldorf nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die United Parcel Service Deutschland Inc. Co oHG (UPS) entschieden.

Die Klausel, wonach die Zustellung auch "bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind", erfolgen darf, verstoße gegen das Transparenzgebot, da der Kunde nicht nachprüfen könne, ob der Paketdienst nach seinen eigenen Maßstäben ordnungsgemäß zugestellt hat. Dies könne ihn von der Geltendmachung ihm ggf. zustehender Rechte abhalten. Zudem müsse die Klausel auch die Pflicht des Paketdienstes, den Kunden über eine erfolgte Ersatzzustellung zu informieren, in den AGB enthalten sein. Die Verbraucherzentrale NRW ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Begriff des direkten Nachbarn zu weit und unbestimmt ist. Diese Frage hat das Gericht jedoch offen gelassen.

Darüber hinaus hat das Gericht auch eine Klausel, wonach der Versender "für die Zahlung sämtlicher Kosten, die durch eine solche Beförderungseinstellung entstehen, verantwortlich" ist, als unangemessene Benachteiligung des Kunden gesehen. Auch die Klausel, die Zinsen ab Fälligkeit i.H.v. von mindestens 6,5 % jährlich sowie bis zu 15 € Mahngebühren regelt, sei unwirksam. Genauso hält das Gericht die Klausel, welche den Paketdienst dazu berechtigt, "Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten" sowie "an andere Konzernunternehmen" zu übertragen und "zu Werbezwecken" zu verwenden, für unwirksam.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Düsseldorf vom 10.04.2014 (I-6 U 132/13)

LG Düsseldorf vom 25.09.2013 (12 O 430/12).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Münze wird in ein Sparschwein geworfen

So erklären Sie Zinswende, Leitzins und Rolle der Notenbanken

Seit Juli 2022 steigen die Zinsen wieder, Expertinen nennen diesen Zeitpunkt Zinswende. Was dahintersteckt und wieso es vielleicht schon in diesem Jahr eine erneute Zinswende geben könnte.
Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf Blatt mit Zins-Informationen einer Bank

Sparen und Zinsen: Was Ratsuchende jetzt wissen müssen

Tages- und Festgeld lohnt sich wieder, doch eine gute Verzinsung ist nicht alles. Wie Ratsuchende das passende Sparprodukt finden und wo Sie zur Vorsicht raten sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.