Erforderliche Information über Widerrufsrecht und Stornogebühren

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 02.03.2023, HK O 5628/22

Bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume ist der Verbraucher über das Widerrufsrecht zu informieren und das Musterwiderrufsformular zur Verfügung zu stellen. Stornogebühren bei einem fristgerecht erklärten Widerruf sind unzulässig.
Off

Der Anbieter hat in der Privatwohnung des Verbrauchers mit diesem einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage geschlossen. Der Verbraucher wurde aber nicht vollständig über sein Widerrufsrecht informiert. Das Musterwiderrufsformular wurde ihm nicht zur Verfügung gestellt. Nach fristgerechtem Widerruf des Vertrages hat der Anbieter den Verbraucher zur Zahlung einer vierstelligen Stornogebühr aufgefordert.

Wir haben den Anbieter abgemahnt, eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, deshalb haben wir Klage beim zuständigen Landgericht München I eingelegt. Der Anbieter hat vor der mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnis der Klagansprüche abgegeben, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Mit dem Urteil wurde dem Anbieter untersagt, Verbraucher:innen anzurufen zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages, sofern zuvor kein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt wurde. Weiter wurde dem Anbieter untersagt, Verbraucherverträge in Privatwohnungen von Verbrauchern zu schließen, ohne Verbraucher:innen zugleich über ihre Widerrufsrechte zu informieren und das Musterwiderrufsformular zu Verfügung zu stellen. Weiter wurde dem Anbieter untersagt, bei einem fristgerechten Widerruf Stornogebühren in Rechnung zu stellen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 2.3.2023 (Az. HK O 5628/22)

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele

Auslandspraktikum während Ausbildung - jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.