Abwrackprämie: Erschwerter Preisvergleich

Stand:
OLG Düsseldorf vom 25.01.2010 (I-20 U 128/09)
LG Düsseldorf vom 24.06.2009 (34 O 32/09)
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Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtlich gegen die KIA Motors Deutschland GmbH vorgegangen. Diese hatte in der Werbung die Abwrackprämie bereits in Abzug gebracht und so einen vermeintlich niedrigen Kaufpreis suggeriert.

Die Inanspruchnahme der staatlichen Umweltprämie dürfe schon deshalb nicht in den Preis eingerechnet werden, da es sich nicht um einen Preisbestandteil handele, so die Richter. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) dar. Sinn und Zweck der PAngV sei es jedoch auch, für den Verbraucher Preistransparenz und -klarheit herzustellen.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.