Stornopauschalen zwischen 40 und 90 % des Reisepreises sind unwirksam

Stand:
OLG Düsseldorf vom 13.11.2014 (I-6 U 76/14)
LG Düsseldorf vom 05.02.2014 (12 O 361/12)
Off

40 Prozent des Reisepreises als Mindeststornopauschale für Reiseverträge, die im Wege des "Dynamic Packaging" gebucht werden, sind zu viel.

Klauseln zu Stornopauschalen sind nur wirksam, wenn sie unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs festgesetzt werden. Die Pauschale muss mithin dem typischen Schaden, der dem Reiseveranstalter durch den Rücktritt des Kunden entsteht, entsprechen. Die alltours flugreisen gmbH hat den Nachweis, dass ihr gewöhnlich ein Schaden in einer Höhe entsteht, der die von ihr festgelegten Rücktrittspauschalen rechtfertigt, nach Ansicht der Richter jedoch nicht erbracht. Ob und inwieweit sie die ersparten Aufwendungen in der Berechnung der Stornierungspauschalen berücksichtigt hat, sei mangels Vorlage einer konkreten Berechnung nicht nachvollziehbar. Sie lege weder hinreichend dar, in welchem Umfang die einzelnen Reiseleistungen an der Zusammensetzung der Pauschale Anteil haben, noch lasse sich aus den vorgelegten Zahlen die Angemessenheit der Pauschalen belegen. Auch fehle es am Nachweis, was sie anderweitig durch Weiterverwertung der einzelnen Reiseleistungen erwirbt und wie sie diese Beträge aus ihrer Kalkulation herausgerechnet hat. Dies gelte sowohl für die Pauschale von 40 % des Reisepreises bis zum 15. Tag vor Reisebeginn, als auch für die höheren Pauschalen für den Zeitraum danach.

OLG Düsseldorf vom 13_11_14 (I-6 U 76/14).pdf

LG Düsseldorf vom 05_02_14 (12 O 361/12).pdf

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.