Lufthansa muss über Rückerstattung informieren und schneller zahlen

Stand:
LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 29.12.2020, Az. 84 O 152/20

Hat die Lufthansa einen Flug annulliert, muss sie über die Alternative einer Rückerstattung des Flugpreises informieren. Darüber hinaus wird untersagt, den Flugprpreis erst nach über 4 Monaten zurückzuzuzahlen.

Landgericht Köln, Anerkenntnisurteil vom 29.12.2020, Az. 84 O 152/20, Urteil ist rechtskräftig

Der Deutschen Lufthansa AG wird durch die eingeleitete Klage der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg e.V. untersagt, bei einer vom Unternehmen durchgeführten Annullierung des Fluges aufgrund der aktuell herrschenden Coronavirus-Krise, den Verbraucher nur auf die Möglichkeit einer Umbuchung mit einem Discount von 50 Euro deutlich hinzuweisen, ohne ihn deutlich darüber zu informieren, dass er auch eine Rückerstattung des Flugpreises verlangen kann. Darüber hinaus muss das Unternehmen die Rückzahlung an den Verbraucher innerhalb der 7-Tage-Frist vornehmen und darf damit nicht mehrere Monate warten.

Off

Zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem Verbraucher wurde ein Flugbeförderungsvertrag für den Hin-und Rückflug von Frankfurt nach Dublin Mitte Mai 2020 geschlossen. Mit Schreiben vom 17.04.2020 wurde vom Unternehmen der Flug mit Hinweis auf die aktuelle Coronavirus-Krise annulliert. Darin enthalten ein deutlicher Hinweis auf die Umbuchungsmöglichkeit in allen Tarifen und ein möglicher Discount hierfür von 50 Euro. Jedoch fehlte eine Information darüber, dass auch alternativ die Rückerstattung des Flugpreises geltend gemacht werden kann.

Der Verbraucher forderte das Unternehmen auf, den Flugpreis zu erstatten. Auf diese Möglichkeit hatte das Unternehmen jedoch nur in einer anderen Stelle im Mitgliederbereich hingewiesen. Ein solcher Link auf die Passagierrechte auf der Seite, auf der über die Erstattungsmöglichkeiten informiert wird, reicht jedoch nicht aus, um über die bestehenden Erstattungsmöglichkeiten zu informieren. Die Informationen für eine sachgerechte Entscheidung des Verbrauchers wurden somit nicht klar übermittelt.

Daher wird dem Unternehmer untersagt, nur auf die Möglichkeit der Umbuchung hinzuweisen, ohne über die weiteren Alternativen, wie Flugpreiserstattung, deutlich zu informieren. Ebenfalls  muss das Unternehmen die Rückzahlung an den Verbraucher innerhalb der 7-Tage-Frist vornehmen und darf damit nicht mehrere Monate warten.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

 

Anerkenntnisurteil LG Köln vom 29.12.2020 (Az. 84 O 152/20, rechtskräftig)

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.