Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 16.03.2022 (2-06 O 243/21)
Off

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Luftbeförderungsverträgen nach der Fluggastrechteverordnung, z.B. wegen Verspätung oder Annullierung, ist formfrei möglich.

Eine Fluggesellschaft darf eine Geltendmachung per E-Mail nicht verweigern und auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Vielmehr können Verbraucher:innen die Form frei wählen, zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat dies mit einem Versäumnisurteil vom 16.03.2022 bestätigt und der Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Der spanischen Fluggesellschaft Iberia LAE S.A. wird mit diesem Urteil untersagt, die Geltendmachung von Ansprüchen nicht zu akzeptieren und auf ein Online-Formular zu verweisen.

Auch die portugiesischen Fluggesellschaft TAP Air Portugal hatte auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls erfolgreich geklagt.

Das Versäumnisurteil ist rechtskräftig.

LG Frankfurt am Main vom 16.03.2022 (2-06 O 243/21

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.