Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

Stand:
LG Darmstadt vom 01.04.2022 (8 O 240/21)
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Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Luftbeförderungsverträgen nach der Fluggastrechteverordnung, z.B. wegen Verspätung oder Annullierung, ist formfrei möglich.

Eine Fluggesellschaft darf eine Geltendmachung per E-Mail nicht verweigern und auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Vielmehr können Verbraucher:innen die Form frei wählen, zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail.

Das Landgericht Darmstadt hat dies mit Urteil vom 01.04.2022 bestätigt und der Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Der deutschen Fluggesellschaft Condor Flugdienst GmbH wird mit diesem Urteil untersagt, die Geltendmachung von Ansprüchen nicht zu akzeptieren und auf ein Online-Formular zu verweisen.

Auch die portugiesischen Fluggesellschaft TAP Air Portugal hatte auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls erfolgreich geklagt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.