Flug-Stornierung durch die Fluggesellschaft: Geld zurück nach 7 Tagen

Stand:
LG Karlsruhe, Versäumnisurteil vom 17.12.2021, Az. 14 O 57/21 KfH

Bei einer Stornierung eines Fluges durch die Fluggesellschaft besteht eine Rückerstattungspflicht, nach welcher innerhalb von sieben Tagen nach der Stornierung der Flugpreis an die Kunden zu erstatten ist.
Off

Das Landgericht Karlsruhe hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.  ein Versäumnisurteil gegen eine Fluggesellschaft erlassen, die trotz Aufforderung des Verbrauchers nicht den bereits geleisteten Flugpreis für einen stornierten Flug zurückerstattet hat.

Nach Art. 5 Abs. 1 lit a) VO (EG) 261/2004 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 lit a) VO(EG) 261/2004 hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde. In dem zur Beschwerde gebrachten Fall hatten die Verbraucher Tickets für eine Flugreise gebucht und nach Mitteilung der Annullierung des Fluges wiederholt erfolglos um Rückerstattung des bereits geleisteten Flugpreises gebeten. Erst fünf Monate nach den Aufforderungen des Verbrauchers und einen Monat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale reagierte die Airline und forderte zum Nachweis der Rückzahlungsansprüche dazu auf, ein Kundenbestätigungsformular, eine Kopie des Reisepasses mit Unterschrift, einen Adressnachweis beispielsweise durch Stromrechnung, und eine Kopie der Buchungsbestätigung mit Namen und/oder E-Mail Anschrift zu übersenden. Die Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist jedoch nicht die Übersendung der angeforderten Unterlagen. Der Erstattungsanspruch konnte aus den der Airline vorliegenden Unterlagen unschwer verifiziert werden. Ausweise und Buchungsbestätigung waren jedoch von den Verbrauchern ohne eine solche Verpflichtung bereits bei der ersten Geltendmachung des Rückerstattungsanspruches zur Verfügung gestellt worden. Die Beklagte hat sich in dem Verfahren nicht vertreten lassen, weshalb antragsgemäß Versäumnisurteil erging.

Zum Volltext der Entscheidung:

Versäumnisurteil Landgericht Karlsruhe vom 17.12.2021 (Az. 14 O 57/21 KfH)

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.