Flüge - Gepäckklauseln unzulässig

Stand:
BGH vom 05.12.2006 (X ZR 165/03)
OLG Köln vom 11.04.2003 (6 U 206/02)
LG Köln vom 04.09.2002 (26 O 48/02)
Off

Der Bundesgerichtshof hat zwei Gepäckklauseln der Deutschen Lufthansa AG für unwirksam erklärt. Damit hat er einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben, die in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft eine unzulässige Benachteiligung der Fluggäste sah.

Unter Berufung auf die streitgegenständlichen Klauseln konnte die Lufthansa den Ersatz von Schäden zum Beispiel an Mobiltelefonen, elektronischen Reiseweckern, Diktiergeräten oder Fotoapparaten, die sich in aufgegebenen Koffern befanden, selbst dann ablehnen, wenn die Fluggesellschaft diese durch eigenes fahrlässiges Verhalten verschuldet hatte. Dies ist jedoch nach Ansicht des Gerichts unzulässig und die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen gegen § 307 Absatz 1 und 2 BGB in Verbindung mit Regelungen aus den Warschauer Abkommen und dem Luftverkehrsgesetz.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 05.12.2006 (X ZR 165/03).pdf

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.