Badische Birnen aus den Niederlanden

Stand:
LG Freiburg, Urteil vom 3.8.2023, 12 O 15/23 KfH

In seiner Freiburger Filiale hat Aldi Ende Januar diesen Jahres Birnen aus den Niederlanden als badisches Obst angeboten.
Off

Aldi hat in seiner Filiale in der Schiffstraße in Freiburg ein große Obst- und Gemüseabteilung und Ende Januar badisches Obst aus der Region angeboten. Unter anderem die Birnen, die, wie sich aus den Verpackungsangaben ergab, aus den Niederlanden stammten. Am Regal selbst wurden sie aber als badisches Produkt aus der Region angeboten.  Dadurch werden alle die Verbraucher:innen getäuscht, die sich auf die Auszeichnung am Regal verlassen. Daher ist das Verhalten irreführend und verboten.

Wir haben Aldi außergerichtlich aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und uns eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Da Aldi sich geweigert hatte, das Verfahren, trotz der eindeutigen Rechts- und Beweislage zu beenden, haben wir am Landgericht Freiburg Klage eingereicht.

In der Hauptverhandlung und auf Zuraten des vorsitzenden Richters, hat Aldi dann ein Anerkenntnis abgegeben und das Freiburger Gericht konnte ein Anerkenntnisurteil noch in der mündlichen Verhandlung verkünden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Freiburg vom 03.8.2023 (Az. 12 O 15/23 KfH)

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.