Vertragsstrafe wegen fortgesetzter unzulässiger Gesundheitswerbung

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 31.03.2023 (3-10 O 64/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist erfolgreich gegen die Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Werbeaussagen der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte der Anbieter zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet, warb aber in der Folgezeit mit nahezu wortgleichem Text für seine Produkte Arthro Forte+ Premium“, „Q10+“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B12+“.

Das Landgericht Franfurt am Main nimmt insoweit einen kerngleichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung an und verurteilte den Anbieter zu der von der Verbraucherzentrale geltend gemachten Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 €. Die von der Verbraucherzentrale geltend gemachte Vertragsstrafe hält das Gericht für angemessen, selbst wenn man nur von einem anstelle von vier Verstößen gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.