Unzulässige Werbeversprechen für Kollagenpulver

Stand:
LG Berlin vom 30.09.2022 (15 O 70/22)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen das Werbeversprechen „Gesunde Knochen und Gelenke“ durch das Kollagenpulver „Glow25 Collagen Pulver“ der Primal State Performance GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „Glow25 Collagen Pulver“, die der Hersteller Primal State Performance GmbH mit Aussagen wie „Straffere und leuchtendere Haut“, „vollere und glänzendere Haare“, „festere und glattere Nägel“ und „gesunde Knochen und Gelenke“ vertrieben und beworben hat.

Aufgrund einer parallelen anderweitigen Abmahnung erkannte der Anbieter an, dass die ersten drei Werbeaussagen unzulässig sind. Hinsichtlich der Werbeaussage für „gesunde Knochen und Gelenke“ hat das Landgericht Berlin am 30. September 2022 der Unterlassungsklage stattgegeben und der Primal State Performance GmbH die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.