Unzulässige Werbeversprechen für Kollagenpulver

Stand:
LG Berlin vom 30.09.2022 (15 O 70/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen das Werbeversprechen „Gesunde Knochen und Gelenke“ durch das Kollagenpulver „Glow25 Collagen Pulver“ der Primal State Performance GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „Glow25 Collagen Pulver“, die der Hersteller Primal State Performance GmbH mit Aussagen wie „Straffere und leuchtendere Haut“, „vollere und glänzendere Haare“, „festere und glattere Nägel“ und „gesunde Knochen und Gelenke“ vertrieben und beworben hat.

Aufgrund einer parallelen anderweitigen Abmahnung erkannte der Anbieter an, dass die ersten drei Werbeaussagen unzulässig sind. Hinsichtlich der Werbeaussage für „gesunde Knochen und Gelenke“ hat das Landgericht Berlin am 30. September 2022 der Unterlassungsklage stattgegeben und der Primal State Performance GmbH die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.