Unzulässige Werbeversprechen für Histaminabbau durch Daosin

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 21.12.2022 (3-12 O 28/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich gegen das Werbeversprechen „DAOSiN® Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins“ der STADA Arzneimittel AG vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „DAOSiN® Tabletten“, die der Hersteller STADA mit der Aussage beworben hat, dass die Tabletten „den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins unterstützen“.

Nachdem der Hersteller außergerichtlich keine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, wurde im Klageverfahren geklärt, ob es sich um eine gesundheitsbezogene oder rein technische Angabe handelt. Das Landgericht Frankfurt am Main nahm eine gesundheitsbezogene Angabe und damit nach Art. 10 der Health Claims Verordnung unzulässige Werbeaussage an, da „der menschliche Darm kein Reagenzglas ist, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht“.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Frankfurt am Main vom 21.12.2022 (3-12 O 28/22)

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.