Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Stand:
Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass die Werbung von Fielmann, dass Kinderbrillen „zum Nulltarif“ allein gegen Vorlage einer Versicherungskarte abgegeben würden, irreführend ist, wenn die Brillen tatsächlich nicht immer kostenfrei erhältlich sind. Aufgehoben wurde damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Potsdam. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Off

Die Fielmann AG & Co. Service KG warb im Jahr 2021 auf Ihrer Website mit der Aussage, dass Kinderbrillen aus der „Nulltarif-Kollektion“ bei Vorlage eines Rezepts oder einer Versicherungskarte kostenfrei erhältlich seien. Diese Werbung wurde auch in Fielmann Filialen wiedergegeben, welche jeweils als eigenständige juristische Personen auftreten.

Tatsächlich wurde jedoch in einem an die Verbraucherzentrale herangetragenen Fall in einer Fielmann-Filiale von einem Verbraucher verlangt zusätzlich zur Versicherungskarte auch ein ärztliches Rezept vorzulegen, um die Brille ohne Zuzahlung zu erhalten. Diese Praxis stand im Widerspruch zu den Werbeaussagen.

Die Verbraucherzentrale mahnte den Anbieter ab. Da außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Potsdam erhoben. Das Landgericht wies die Klage ab mit der Begründung, der Anbieter sei nicht für die einzelnen, jeweils eigenständigen Filialen verantwortlich und somit auch nicht für das Verhalten der Mitarbeiter.

Die Verbraucherzentrale legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob das erstinstanzliche Urteil auf. Dabei wurde entsprechend dem Vorbringen der Verbraucherzentrale erkannt, dass sich eine Verantwortlichkeit der Fielmann AG & Co. Service KG bereits daraus ergebe, dass die Werbung auf der eigenen Website zugunsten der einzelnen Betriebsgesellschaften der Fielmann-Gruppe wiedergegeben wurde.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied klar, dass die Ankündigung der Abgabe von Nulltarif Kinderbrillen allein bei Vorlage der Versichertenkarte irreführend ist, wenn tatsächlich zusätzlich die Vorlage eines Rezeptes eingefordert wird.


Zum Volltext der Entscheidungen

LG Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.