Entgeltklausel für besondere Leistungen für Bausparverträge unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Das Landgericht Dortmund hat ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die Westdeutsche Landesbausparkasse LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS) hat das Landgericht Dortmund ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

Jede Entgelt-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Banken oder Bausparkassen Aufwendungen für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten oder Aufwendungen für eigene Zwecke auf den Kunden abzuwälzen versuchen, seien demnach nicht mit den Grundsätzen des geltenden Rechts vereinbar, so die Richter.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.