Effekten- und Prospekthaftungsklausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen unwirksam I

Stand:
BGH vom 08.05.2013 (IV ZR 84/12)
OLG Frankfurt am Main vom 17.02.2012 (7 U 102/11)
LG Frankfurt am Main vom 14.04.2011 (2/24 O 169/10)
Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof die Effekten- und Prospekthaftungsklausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen der R + V Allgemeine Versicherung AG für unwirksam erklärt.

1. Die Klausel in allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

2. Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, scheiden als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aus.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.