Bankentgelt für Überziehung unzulässig

Stand:
OLG Hamm vom 21.09.2009 (I-31 U 55/09)
LG Dortmund vom 20.03.2009 (8 O 201/08)

Drei Euro verlangte die Sparkasse Dortmund für eine so genannte Überziehungsbearbeitung. ...

OLG Hamm vom 21.09.2009 (I-31 U 55/09)
LG Dortmund vom 20.03.2009 (8 O 201/08)

Off

Drei Euro verlangte die Sparkasse Dortmund für eine so genannte Überziehungsbearbeitung. Die fielen laut Preisliste stets an, wenn Schecks, Wechsel oder Lastschriften nicht eingelöst wurden, weil sie zu einer Überziehung des Kontos über den eingeräumten Verfügungsrahmen hinaus geführt hätten.

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass diese Klausel unzulässig sei. Der Grund: Soweit die Bank tatsächlich eine Bearbeitung der eingehenden Aufträge vornehme, treffe sie eine Kreditentscheidung, wenn der eingeräumte Verfügungsrahmen nicht ausreiche. Eine solche Kreditentscheidung sei jedoch nicht entgeltfähig, weil sie alleine im Interesse der Sparkasse Dortmund erfolge.

OLG Hamm vom 21.09.2009 (I-31 U 55/09)

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.