Vonovia-Gruppe: Mieter müssen Energielieferung künftig aktiv zustimmen

Stand:
LG Bochum vom 13.08.2019 (I-16 O 60/19)
Off

Die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH verwendete Mietvertragsformulare, wonach Mieter mit ihrer Unterschrift auch gleichzeitig ein Angebot zur Strom- und Gaslieferung durch die Vonovia Energie Service GmbH abgaben. Wünschten sie dies nicht, sollten sie die Klausel wegstreichen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte diese Vorgehensweise der Vermietungsgesellschaft der Vonovia-Gruppe beanstandet. Eine Klausel, wonach Mieter mit der Unterschrift unter den Mietvertrag noch ein Angebot zur Energielieferung abgeben, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzulässig. Eine solche Geschäftsbedingung benachteilige Verbraucher unangemessen, weil diese die Reichweite ihrer Vertragserklärung nicht mehr selbst bestimmen können. Als Zusatzleistung zum Mietvertrag müssten Verbraucher der Energielieferung ausdrücklich zustimmen, es reiche nicht aus, dass man die Erklärung wegstreichen könne. Zudem sei eine solche Klauselgestaltung in Mietverträgen unüblich und deswegen überraschend und intransparent. Außerdem sei nach der Klausel nicht klar, was für einem Energieliefervertrag Verbraucher dort zustimmen: Der Verweis auf „Grünstrom“ und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus.

In der Güteverhandlung gab die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH die Unterlassungserklärung ab. Sie verpflichtet sich sinngemäß, Mietvertragsformulare künftig nicht mehr so zu formulieren, dass ein Angebot der Mieter zur Energielieferung durch die Vonovia Energie bereits dann als abgegeben gilt, wenn Mieter die entsprechende Klausel nicht wegstreichen. Den Anspruch auf Zahlung der Abmahnpauschale erkannte das Unternehmen an. Das Landgericht Bochum erließ dementsprechend ein Anerkenntnisurteil.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Bochum vom 13.08.2019 (I-16 O 60/19)

Eine Münze wird in ein Sparschwein geworfen

So erklären Sie Zinswende, Leitzins und Rolle der Notenbanken

Seit Juli 2022 steigen die Zinsen wieder, Expertinen nennen diesen Zeitpunkt Zinswende. Was dahintersteckt und wieso es vielleicht schon in diesem Jahr eine erneute Zinswende geben könnte.
Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf Blatt mit Zins-Informationen einer Bank

Sparen und Zinsen: Was Ratsuchende jetzt wissen müssen

Tages- und Festgeld lohnt sich wieder, doch eine gute Verzinsung ist nicht alles. Wie Ratsuchende das passende Sparprodukt finden und wo Sie zur Vorsicht raten sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.