Preisanpassungsklauseln der Agger-Energie GmbH unwirksam I

Stand:
LG Köln vom 02.06.2010 (26 O 605/09)
Off

Das Landgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Agger-Energie GmbH zwei Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt.

Das Gericht führt dazu aus, dass die beanstandeten Klauseln schon deswegen unwirksam sind, weil die Verpflichtung fehle, gefallene Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten zu berücksichtigen. Im Übrigen enthalte die Klausel keine verbindliche Konkretisierung hinsichtlich der Kriterien, nach denen eine Preisanpassung zulässig sein soll.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass das Urteil und der Artikel die Rechtslage zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung wiedergeben.

Landgericht Köln vom 02_06_2010 (26 O 605/09).pdf

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.