OLG Düsseldorf: Preisspaltung in Grundversorgung nicht unzulässig

Stand:
OLG Düsseldorf vom 01.04.2022 (VI-5 W 2/22/Kart) – Beschluss
LG Dortmund vom 02.03.2022 (10- O 11/22 [EnW]) – Beschluss
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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.

 

LG Dortmund vom 02.03.2022 (10- O 11/22 [EnW]) – Beschluss

Beschluss OLG Düsseldorf vom 01.04.2022 (VI-5 W 2/22/Kart)

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