BGH stärkt Rechte der Gaskunden - Rückzahlungen aus überhöhten RWE-Gasrechnungen

Stand:
BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09)
EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11)
BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09)
OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08)
LG Dortmund vom 18.01.2008 (6 O 341/06)
Off

Seit September 2006 klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die RWE Vertrieb AG (vormals RWE Westfalen-Weser-Ems AG). Mit seiner Entscheidung vom 31.07.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 162/09), dass 25 RWE-Gassonderkunden aufgrund unwirksamer Vertragsbedingungen Rückzahlungen von über 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2004 bis 2006 zustehen.

Der Energiekonzern RWE hatte in Sonderverträgen Preisanpassungsklauseln verwendet, die nur auf die in der Verordnung für Tarifkunden enthaltene Regelung Bezug nehmen. Dort wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können.

Bevor es zu einer endgültigen Entscheidung des BGH kommen konnte, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.02.2011 ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dieser entschied am 21.03.2013 (Az. C-92/11), dass Preisänderungsklauseln in Gassonderkundenverträgen, in denen lediglich auf die für Haushaltskunden in der Grundversorgung geltende AVBGasV bzw. die GasGVV verwiesen wird oder in denen entsprechende Klauseln enthalten sind, einer Missbrauchskontrolle unterliegen. Zugleich hatte der EuGH die Kriterien festgelegt, die bei der Kontrolle solcher Klauseln von den nationalen Gerichten anzuwenden sind.

Die von der Verbraucherzentrale NRW beanstandeten Klauseln konnten diesen Anforderungen nicht genügen und wurden mit der endgültigen Entscheidung des BGH vom 31.07.2013 (Az. VIII ZR 162/09) für unwirksam erklärt.

BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09).pdf

EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11).pdf

BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09).pdf

OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08).pdf 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.