Unzulässige Bestätigungsschreiben für Einwilligung in Datennutzung

Stand:
LG Bonn vom 10.01.2012 (11 O 40/11)
Off

Bestätigungsschreiben für eine nur angeblich erklärte Einwilligung in die Datennutzung für Marketingaktionen, sind eine unzumutbare Belästigung für die Empfänger. Dies hat das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Telekom Deutschland GmbH entschieden.

Der angesprochene Verbraucher, der keine Einwilligung in die Nutzung seiner Daten erteilt hat, wird durch ein entsprechendes Bestätigungsschreiben veranlasst, sein fehlendes Einverständnis gegenüber dem Absender ausdrücklich auszusprechen. Denn ohne diese Reaktion bestünde die Gefahr, dass seine widerspruchslose Entgegennahme des Schreibens als Zustimmung und Bestätigung seiner Richtigkeit gewertet werden könnte.

Die Telekom Deutschland GmbH konnte nicht nachweisen, dass die behaupteten Einwilligungserklärungen in einem Online-Gewinnspiel im so genannten "Double-Opt-In-Verfahren" erteilt worden waren.

Das Gericht nimmt außerdem Stellung zur Frage des Streitgegenstands.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.