Unwirksame einseitige Preisanpassungsklauseln in Kabelanschlussverträgen

Stand:
LG Hannover vom 16.11.2010 (18 O 10/10)
Off

Die Preiserhöhungsklausel des Telemediendienstleisters Tele Columbus war in weiten Teilen unwirksam. Dies hat das Landgericht Hannover nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Tele Columbus Kundenservice GmbH entschieden.

Das Gericht urteilte, dass die streitigen einseitigen Preisanpassungsklauseln unzulässig waren, da keine Verpflichtung zur Preissenkung bei Kostensenkungen vorgesehen sei. Des Weiteren beanstandete es eine Preisanpasungsklausel als intransparent, in der die Folgen bei einer Kündigung wegen einer Preiserhöhung zu Beginn eines Verlängerungszeitraums geregelt wurde. Für den Kunden sei nicht klar erkennbar, wann der Vertrag ende und welchen Preis er in diesem Fall zu zahlen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 307 BGB dar. Mittlerweile hat Tele Columbus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.