Unwirksame einseitige Preisanpassungsklauseln in Kabelanschlussverträgen

Stand:
LG Hannover vom 16.11.2010 (18 O 10/10)
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Die Preiserhöhungsklausel des Telemediendienstleisters Tele Columbus war in weiten Teilen unwirksam. Dies hat das Landgericht Hannover nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Tele Columbus Kundenservice GmbH entschieden.

Das Gericht urteilte, dass die streitigen einseitigen Preisanpassungsklauseln unzulässig waren, da keine Verpflichtung zur Preissenkung bei Kostensenkungen vorgesehen sei. Des Weiteren beanstandete es eine Preisanpasungsklausel als intransparent, in der die Folgen bei einer Kündigung wegen einer Preiserhöhung zu Beginn eines Verlängerungszeitraums geregelt wurde. Für den Kunden sei nicht klar erkennbar, wann der Vertrag ende und welchen Preis er in diesem Fall zu zahlen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 307 BGB dar. Mittlerweile hat Tele Columbus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.