Preisangaben bei Klingeltönen schon auf der Angebotsseite notwendig I

Stand:
LG Düsseldorf vom 13.04.2011 (12 O 42/11)
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Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie "Kaufen", "Bestellen" oder "Download" geklickt wurden. Dies ist jedoch nicht zulässig, hat das Landgericht Düsseldorf auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  gegen die Bob Mobile Deutschland GmbH entschieden.

Nach Ansicht des Gerichts ist die beanstandete Werbung von Bob Mobile irreführend, da der durchschnittlich aufmerksame verständige und informierte Nutzer nicht mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements rechne. Vielmehr werde der Anschein erweckt, es gehe lediglich um einen ausgewählten Klingelton. Der vorhandene Sternchenhinweis reiche nicht aus, um den Irrtum zu beseitigen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 13.04.2011 (12 O 42/11).pdf

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.