Nicht in Auftrag gegebene Vertragsumstellung ist unzulässig

Stand:
LG Düsseldorf vom 09.09.2009 (12 O 575/08)
Off

Unverlangte Vertragsumstellungen stellen unzumutbare Belästigungen im Sinne des UWG dar. So urteilte das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Vodafone D2 GmbH.

Ein Schreiben mit der Mitteilung über eine bereits erfolgte Tarifumstellung, der der Kunde bei Nichtgefallen widersprechen könne, beeinträchtige den Empfänger in seiner Entscheidungsfreiheit, so das Gericht. Dazu müsse sich der Empfänger mit dem Schreiben und der Vertragsumstellung auseinandersetzen, obwohl er bereits einen bestehenden Vertrag habe.

Das Gericht setzte sich weiter mit der Frage auseinander, ob die dem Schreiben zugrunde liegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist. Nach Ansicht der Richter ist das jedoch gerade nicht der Fall, da die Klausel in unzulässiger Weise eine einseitige Änderungsberechtigung der Tarifoption vorsehe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 09_09_2009 (12 O 575/08).pdf

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.